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BGH, 18.11.2015 - IV ZB 35/15 |
Volltextveröffentlichungen (13)
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FamFG § 81 Abs. 1
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§ 81 Abs 1 FamFG
Kostenentscheidung im Erbscheinverfahren: Berücksichtigung des Maßes des Obsiegens oder Unterliegens - IWW
§ 81 Abs. 1 FamFG, § 81 Abs. 2 FamFG, § 81 Abs. 1 Satz 1 FamFG, § 80 FamFG, § 81 Abs. 1 Satz 2 FamFG, § 81 Abs. 2 Nr. 2 FamFG, § 84 FamFG, § 81 Abs. 2 Nr. 2, §§ 91 ff. ZPO, § 81 FamFG, § 26 FamFG
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Heranziehung sämtlicher in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalles bei der nach billigem Ermessen zu treffenden Kostenentscheidung in Erbscheinsverfahren; Berücksichtigung das Obsiegens und Unterliegens neben anderen Umständen
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Kostenentscheidung im Erbscheinverfahren: Berücksichtigung des Maßes des Obsiegens oder Unterliegens
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FamFG § 80; FamFG § 81 Abs. 1
Heranziehung sämtlicher in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalles bei der nach billigem Ermessen zu treffenden Kostenentscheidung in Erbscheinsverfahren; Berücksichtigung das Obsiegens und Unterliegens neben anderen Umständen - datenbank.nwb.de
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Kurzfassungen/Presse (7)
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Kostenentscheidung in Erbscheinsverfahren
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Kostenentscheidung in Erbscheinsverfahren
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Kostenentscheidung in Erbscheinsverfahren bei Nebeneinander von Höfeordnung und bürgerlichem Erbrecht
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Wer trägt die Kosten im Erbscheinverfahren?
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Kostenentscheidung in Erbscheinsverfahren bei Nebeneinander von Höfeordnung und bürgerlichem Erbrecht
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Kosten im Erbscheinsverfahren: Das Gericht kann (fast) machen, was es will.
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Wer trägt die Kosten des Erbscheinsverfahrens?
Verfahrensgang
- AG Meldorf, 23.09.2014 - 40 VI 110/14
- OLG Schleswig, 04.05.2015 - 3 Wx 106/14
- BGH, 18.11.2015 - IV ZB 35/15
Papierfundstellen
- NJW-RR 2016, 200
- MDR 2016, 164
- FamRZ 2016, 218
- Rpfleger 2016, 157
Wird zitiert von ... (57) Neu Zitiert selbst (11)
- BGH, 19.02.2014 - XII ZB 15/13
Abstammungssache: Verfahrenskostentragung bei positiver Vaterschaftsfeststellung
Auszug aus BGH, 18.11.2015 - IV ZB 35/15
Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat bei einem erfolgreichen Antrag auf Feststellung der Vaterschaft entschieden, bei der Ermessensausübung im Rahmen des § 81 Abs. 1 Satz 1 FamFG könne nicht von einem Regel-Ausnahme-Verhältnis ausgegangen werden; es entspreche nicht billigem Ermessen, dem Kindesvater allein aufgrund seines Unterliegens die gesamten Verfahrenskosten aufzuerlegen, wenn dieser berechtigte Zweifel an seiner Vaterschaft gehabt habe (Beschluss vom 19. Februar 2014 - XII ZB 15/13, FamRZ 2014, 744 Rn. 11-16).Die in § 13a Abs. 1 Satz 1 FGG enthaltene Regel, dass in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit jeder Beteiligte grundsätzlich seine außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen hat, wurde aufgegeben (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Februar 2014 - XII ZB 15/13, FamRZ 2014, 744 Rn. 11 f.; BT-Drucks. 16/6308 S. 215).
Das Maß des Obsiegens oder Unterliegens im Rahmen der Kostenentscheidung stellt lediglich einen von mehreren Gesichtspunkten dar, der in die Ermessensentscheidung nach § 81 Abs. 1 Satz 1 FamFG eingestellt werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Februar 2014 - XII ZB 15/13, FamRZ 2014, 744 Rn. 16).
d) Ist die Kostenentscheidung in dieser Weise in das Ermessen des Tatrichters gestellt, kann dessen Entscheidung im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob das Gericht die gesetzlichen Grenzen überschritten oder sein Ermessen fehlerhaft ausgeübt hat (BGH, Beschluss vom 19. Februar 2014 - XII ZB 15/13, FamRZ 2014, 744 Rn. 14).
Auch wenn für Streitverfahren, in denen sich die Beteiligten als Gegner gegenüberstehen, eine gewisse Ähnlichkeit zu einem Zivilprozess besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Februar 2014 - XII ZB 15/13, FamRZ 2014, 744 Rn. 16), sind doch die wesentlichen Unterschiede zwischen beiden Verfahrensarten, insbesondere der Amtsermittlungsgrundsatz (§ 26 FamFG) und die fehlende Rechtskraft von Entscheidungen im Erbscheinverfahren, zu berücksichtigen.
- OLG Düsseldorf, 30.07.2012 - 3 Wx 247/11
Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Berufung von Ersatzerben für den …
Auszug aus BGH, 18.11.2015 - IV ZB 35/15
bb) Nach anderer Ansicht kommt dem Maß des Obsiegens und Unterliegens auch im Rahmen von § 81 Abs. 1 FamFG besondere Bedeutung zu, namentlich in streitigen Nachlasssachen mit vermögensrechtlichem Schwerpunkt (vgl. OLG Düsseldorf ErbR 2014, 391, 392; ZEV 2012, 662, 664, welches von diesem Grundsatz nur abweichen will, wenn der Standpunkt eines Beteiligten auf unverschuldeter Unkenntnis der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse beruht; ferner OLG Köln ErbR 2015, 266, 268; OLG Frankfurt am Main ZEV 2015, 158, 160; einschränkend OLG München ZEV 2012, 661 f.). - OLG Düsseldorf, 04.04.2014 - 3 Wx 115/13
Anforderung an die Feststellung der Testierfähigkeit
Auszug aus BGH, 18.11.2015 - IV ZB 35/15
bb) Nach anderer Ansicht kommt dem Maß des Obsiegens und Unterliegens auch im Rahmen von § 81 Abs. 1 FamFG besondere Bedeutung zu, namentlich in streitigen Nachlasssachen mit vermögensrechtlichem Schwerpunkt (vgl. OLG Düsseldorf ErbR 2014, 391, 392; ZEV 2012, 662, 664, welches von diesem Grundsatz nur abweichen will, wenn der Standpunkt eines Beteiligten auf unverschuldeter Unkenntnis der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse beruht; ferner OLG Köln ErbR 2015, 266, 268; OLG Frankfurt am Main ZEV 2015, 158, 160; einschränkend OLG München ZEV 2012, 661 f.).
- OLG München, 30.04.2012 - 31 Wx 68/12
Kostenentscheidung im Erbscheinserteilungsverfahren: Kosten für ein …
Auszug aus BGH, 18.11.2015 - IV ZB 35/15
bb) Nach anderer Ansicht kommt dem Maß des Obsiegens und Unterliegens auch im Rahmen von § 81 Abs. 1 FamFG besondere Bedeutung zu, namentlich in streitigen Nachlasssachen mit vermögensrechtlichem Schwerpunkt (vgl. OLG Düsseldorf ErbR 2014, 391, 392; ZEV 2012, 662, 664, welches von diesem Grundsatz nur abweichen will, wenn der Standpunkt eines Beteiligten auf unverschuldeter Unkenntnis der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse beruht; ferner OLG Köln ErbR 2015, 266, 268; OLG Frankfurt am Main ZEV 2015, 158, 160; einschränkend OLG München ZEV 2012, 661 f.). - OLG Frankfurt, 30.07.2014 - 21 W 47/14
Erhöhung des Erbteils nach § 1371 BGB trotz Anwendung ausländischen Rechts
Auszug aus BGH, 18.11.2015 - IV ZB 35/15
bb) Nach anderer Ansicht kommt dem Maß des Obsiegens und Unterliegens auch im Rahmen von § 81 Abs. 1 FamFG besondere Bedeutung zu, namentlich in streitigen Nachlasssachen mit vermögensrechtlichem Schwerpunkt (vgl. OLG Düsseldorf ErbR 2014, 391, 392; ZEV 2012, 662, 664, welches von diesem Grundsatz nur abweichen will, wenn der Standpunkt eines Beteiligten auf unverschuldeter Unkenntnis der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse beruht; ferner OLG Köln ErbR 2015, 266, 268; OLG Frankfurt am Main ZEV 2015, 158, 160; einschränkend OLG München ZEV 2012, 661 f.). - OLG Schleswig, 08.11.2010 - 3 Wx 123/10
Kostenentscheidung nach Antragsrücknahme
Auszug aus BGH, 18.11.2015 - IV ZB 35/15
Vielmehr sei nur bei Hinzutreten zusätzlicher Umstände eine Kostenentscheidung zum Nachteil des unterlegenen Antragstellers gerechtfertigt (neben der angefochtenen Entscheidung ferner OLG Schleswig ErbR 2015, 461; FamRZ 2014, 1217, 1218; ZEV 2013, 445, 446; FamRZ 2011, 923; so auch Kroiß, ZEV 2015, 635, 639 f.; ähnlich OLG Rostock ErbR 2015, 326, 328; KG FGPrax 2012, 115, 116 f.). - OLG Schleswig, 17.08.2012 - 3 Wx 137/11
Kostenentscheidung im Erbscheinsverfahren bei Einholung eines …
Auszug aus BGH, 18.11.2015 - IV ZB 35/15
Vielmehr sei nur bei Hinzutreten zusätzlicher Umstände eine Kostenentscheidung zum Nachteil des unterlegenen Antragstellers gerechtfertigt (neben der angefochtenen Entscheidung ferner OLG Schleswig ErbR 2015, 461; FamRZ 2014, 1217, 1218; ZEV 2013, 445, 446; FamRZ 2011, 923; so auch Kroiß, ZEV 2015, 635, 639 f.; ähnlich OLG Rostock ErbR 2015, 326, 328; KG FGPrax 2012, 115, 116 f.). - OLG Köln, 06.02.2015 - 2 Wx 27/15
Gegenstandswert der Eintragung als Eigentümer eines Grundstücks
Auszug aus BGH, 18.11.2015 - IV ZB 35/15
bb) Nach anderer Ansicht kommt dem Maß des Obsiegens und Unterliegens auch im Rahmen von § 81 Abs. 1 FamFG besondere Bedeutung zu, namentlich in streitigen Nachlasssachen mit vermögensrechtlichem Schwerpunkt (vgl. OLG Düsseldorf ErbR 2014, 391, 392; ZEV 2012, 662, 664, welches von diesem Grundsatz nur abweichen will, wenn der Standpunkt eines Beteiligten auf unverschuldeter Unkenntnis der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse beruht; ferner OLG Köln ErbR 2015, 266, 268; OLG Frankfurt am Main ZEV 2015, 158, 160; einschränkend OLG München ZEV 2012, 661 f.). - OLG Schleswig, 31.10.2013 - 3 Wx 46/13
Erbscheinsverfahren: Kostenverteilung nach Rücknahme des Erbscheinsantrags
Auszug aus BGH, 18.11.2015 - IV ZB 35/15
Vielmehr sei nur bei Hinzutreten zusätzlicher Umstände eine Kostenentscheidung zum Nachteil des unterlegenen Antragstellers gerechtfertigt (neben der angefochtenen Entscheidung ferner OLG Schleswig ErbR 2015, 461; FamRZ 2014, 1217, 1218; ZEV 2013, 445, 446; FamRZ 2011, 923; so auch Kroiß, ZEV 2015, 635, 639 f.; ähnlich OLG Rostock ErbR 2015, 326, 328; KG FGPrax 2012, 115, 116 f.). - OLG Schleswig, 04.05.2015 - 3 Wx 106/14
Auszug aus BGH, 18.11.2015 - IV ZB 35/15
Das Beschwerdegericht, dessen Beschluss in ErbR 2015, 445 (= ZEV 2015, 635 m. Anm. Kroiß) veröffentlicht ist, hat - soweit für das Rechtsbeschwerdeverfahren von Belang - ausgeführt, der Gesetzgeber habe sich im Rahmen der Kostenentscheidung nach § 81 Abs. 1 FamFG bewusst dagegen entschieden, ausschließlich das Verhältnis von Obsiegen und Unterliegen zum Maßstab der Kostenverteilung zu machen. - KG, 08.03.2012 - 1 W 561/11
Testamentsvollstreckung über Gesellschaftsanteile: Beendigung des …
- KG, 11.12.2017 - 9 W 63/16
Notarkosten für vorzeitig beendetes Beurkundungsverfahren: Kostenschuldnerschaft …
Die Kostenentscheidung des Landgerichts gemäß § 81 FamFG kann der Senat zwar nur eingeschränkt darauf überprüfen, ob das Landgericht die gesetzlichen Grenzen des Ermessens eingehalten oder sein Ermessen sonst fehlerhaft ausgeübt hat ( BGH, Beschluss vom 18.11.2005 zu IV ZB 35/15 - juris, Rn. 17 Senat…, Beschluss vom 25. März 2015 - 9 W 42 - 46/14 -, Rn. 7, juris). - OLG Düsseldorf, 21.09.2017 - 3 Wx 173/17
Anfechtung der Ausschlagung einer Erbschaft wegen Irrtums über das Vorhandensein …
Hierzu zählen neben dem Maß des Obsiegens und Unterliegens u.a. etwa die Art der Verfahrensführung, die verschuldete oder unverschuldete Unkenntnis der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse, die familiäre und persönliche Nähe zwischen dem Erblasser und den Verfahrensbeteiligten (BGH, NJW-RR 2016, 200). - BGH, 08.02.2023 - IV ZB 16/22
Zulässigkeit eines Erbscheinsantrags trotz Nichtangabe der vom Gesetz geforderten …
Im Erbscheinsverfahren kann daher eine Unkenntnis der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse verschuldet oder unverschuldet sein (vgl. dazu als Aspekt der Kostenentscheidung Senatsbeschluss vom 18. November 2015 - IV ZB 35/15, FamRZ 2016, 218 Rn. 16).
- KG, 16.08.2018 - 9 W 91/16
Notarkosten: Gebühr für die vollständige Erstellung eines Kaufvertragsentwurfs
Die Kostenentscheidung des Landgerichts gemäß § 81 FamFG kann der Senat zwar nur eingeschränkt darauf überprüfen, ob das Landgericht die gesetzlichen Grenzen des Ermessens eingehalten oder sein Ermessen sonst fehlerhaft ausgeübt hat (BGH, Beschluss vom 18.11.2005 zu IV ZB 35/15 -, Rn. 17, juris; Senat…, Beschluss vom 25. März 2015 - 9 W 42 - 46/14 -, Rn. 7, juris). - OLG Saarbrücken, 24.02.2016 - 5 W 44/15
Kostenentscheidung im Erbscheinserteilungsverfahren: Berücksichtigung der …
Im Übrigen bleibt es bei der umfassenden Abwägung im Rahmen von § 81 Abs. 1 FamFG (BGH, Beschl. v. 18.11.2015 - IV ZB 35/15). - KG, 08.12.2017 - 9 W 63/16
Begriff des Kostenschuldners i.S. von § 29 Nr. 1 GNotKG
Die Kostenentscheidung des Landgerichts gemäß § 81 FamFG kann der Senat zwar nur eingeschränkt darauf überprüfen, ob das Landgericht die gesetzlichen Grenzen des Ermessens eingehalten oder sein Ermessen sonst fehlerhaft ausgeübt hat (BGH, Beschluss vom 18.11.2005 zu IV ZB 35/15 - juris, Rn. 17 Senat…, Beschluss vom 25. März 2015 - 9 W 42 - 46/14 -, Rn. 7, juris). - OLG Düsseldorf, 29.09.2017 - 3 Wx 63/16
Wirksamkeit der Streichung der Passage über die Berufung des einzigen …
Hierzu zählen neben dem Maß des Obsiegens und Unterliegens u.a. etwa die Art der Verfahrensführung, die verschuldete oder unverschuldete Unkenntnis der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse, die familiäre und persönliche Nähe zwischen dem Erblasser und den Verfahrensbeteiligten (BGH, NJW-RR 2016, 200). - KG, 19.09.2018 - 9 W 46/18
Notarkosten bei vorzeitiger Beendigung des Beurkundungsverfahrens nach …
Die Kostenentscheidung des Landgerichts gemäß § 81 FamFG kann der Senat zwar nur eingeschränkt darauf überprüfen, ob das Landgericht die gesetzlichen Grenzen des Ermessens eingehalten oder sein Ermessen sonst fehlerhaft ausgeübt hat (BGH, Beschluss vom 18.11.2005 zu IV ZB 35/15 -, Rn. 17, juris; Senat…, Beschluss vom 25. März 2015 - 9 W 42 - 46/14 -, Rn. 7, juris). - OLG Bamberg, 10.01.2022 - 2 W 30/21
Kostentragung im Erbscheinserteilungsverfahren bei Bestreiten der Urheberschaft …
a) Insbesondere für den Fall eines streitig geführten Erbscheinsverfahrens mit widerstreitenden Erbscheinsanträgen war umstritten, ob dem Maß des Obsiegens und Unterliegens im Rahmen der Billigkeitsentscheidung gemäß § 81 Abs. 1 FamFG ein besonderes Gewicht zukommt (vgl. zum Meinungsstand BGH, Beschluss v. 18.11.2015, Az. IV ZB 35/15 m.w.N.).Insbesondere lässt sich weder dem Wortlaut des § 81 Abs. 1 Satz 1 FamFG noch der Entstehungsgeschichte der Norm (vgl. BT-Drucks. 16/6308 S. 411) ein Regel-Ausnahme-Verhältnis des Inhalts entnehmen, dass die Kostenverteilung regelmäßig nach dem Maß des Obsiegens und Unterliegens zu erfolgen hätte, noch umgekehrt, dass, sofern nicht besondere Umstände vorliegen, es auf den Erfolg nicht ankommt (BGH, Beschluss v. 18.11.2015, Az. IV ZB 35/15).
- OLG Düsseldorf, 11.05.2020 - 3 Wx 135/19
Wegfall Bindungswirkung notarieller Erbvertrag bei Vorversterben der Schlusserbin
Bei der Ausübung dieses Ermessens sind im Erbscheinsverfahren sämtliche in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalls ohne Anwendung eines Regel-Ausnahme-Verhältnisses heranzuziehen (BGH, NJW-RR 2016, 200 ff). - OLG München, 10.06.2016 - 34 Wx 390/15
Nachweis der Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers gegenüber dem …
- OLG Frankfurt, 23.10.2023 - 21 W 69/23
Umfang der Freistellung von der Bindungswirkung eines gemeinschaftlichen …
- OLG München, 11.03.2020 - 31 Wx 341/17
Barabfindung für Aktionäre nach Abschluss eines Beherrschungs- und …
- OLG Düsseldorf, 10.05.2017 - 3 Wx 315/15
Anforderungen an die Wirksamkeit der Unterschrift unter einem notariellen …
- KG, 04.02.2021 - 19 W 1118/20
Voraussetzungen für gemeinschaftliches wechselbezügliches Testament
- KG, 14.09.2018 - 9 W 46/18
Notargebühren bei vorzeitiger Beendigung des Beurkundungsverfahrens nach …
- OLG Schleswig, 11.01.2016 - 3 Wx 95/15
Wechselbezüglichkeit von Verfügungen in zwei zeitlich nacheinander errichteten …
- OLG Brandenburg, 25.10.2022 - 3 W 80/22
Antrag auf Erteilung eines Erbscheins Beschwerde gegen einen Kostenausspruch …
- OLG Düsseldorf, 03.08.2018 - 3 Wx 65/17
Bindungswirkung eines gemeinschaftlichen Testaments
- OLG Düsseldorf, 26.06.2018 - 3 Wx 214/16
Anwendbares Recht auf den Erbfall eines in China lebenden, sich aber regelmäßig …
- OLG Düsseldorf, 22.06.2017 - 3 Wx 42/16
- OLG Hamburg, 10.12.2018 - 2 W 97/18
Notarkostenverfahren: Kostengrundentscheidung und Kostenerstattungsanspruch
- AG Bamberg, 30.12.2021 - 55 VI 248/21
Ergänzende Testamentsauslegung zugunsten des Abkömmlings der als Erbin …
- OLG Düsseldorf, 07.12.2016 - 3 Wx 285/15
Anforderungen an die Feststellung einer letztwilligen Verfügung der das Testament …
- OLG Saarbrücken, 03.06.2016 - 6 WF 46/16
Abstammungsverfahren: Verfahrenskostenlast bei Vaterschaftsanfechtung
- OLG Stuttgart, 07.06.2019 - 8 W 131/19
Teilbeschluss über die Kostentragung für ein Schriftgutachten im …
- OLG Hamburg, 22.01.2020 - 12 UF 178/19
Auswechselung des Jugendamtes als Ergänzungspfleger durch einen berufsmäßigen …
- OLG Frankfurt, 21.04.2020 - 21 W 54/20
Kostenentscheidung gemäß § 81 FamFG nach billigem Ermessen
- OLG Schleswig, 04.11.2019 - 3 Wx 12/19
Beeinträchtigung Schlusserbeneinsetzung durch Austausch Testamentsvollstrecker
- OLG Düsseldorf, 01.08.2019 - 3 Wx 48/18
- OLG Brandenburg, 17.05.2021 - 13 WF 23/21
Sofortige Beschwerde gegen eine isolierte Kostenentscheidung nach …
- VerfG Brandenburg, 22.01.2021 - VfGBbg 22/20
- OLG Bamberg, 14.05.2020 - 2 WF 90/20
Überprüfungsbefugnis des Beschwerdegerichts bei erstinstanzlichen …
- OLG München, 09.06.2017 - 34 Wx 23/17
Zum Antragsrecht desjenigen, dessen Recht infolge der beanstandeten Eintragung …
- KG, 14.01.2019 - 9 W 42/17
Notarkosten: Kostenschuldnerschaft wegen Veranlassung notarieller Amtstätigkeit …
- KG, 11.01.2019 - 9 W 42/17
Bestimmung des Kostenschuldners einer notariellen Beurkundung
- OLG Jena, 27.05.2021 - 2 W 172/21
- OLG Düsseldorf, 20.03.2019 - 3 Wx 199/18
Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung
- OLG Hamm, 19.10.2021 - 13 WF 148/21
Anspruch auf Kindesunterhalt Verpflichtung zur Erteilung von Auskünften und …
- OLG Hamm, 20.08.2021 - 10 W 49/21
Erbschaft; Ausschlagung; Genehmigung des Familiengerichts; Kostenentscheidung
- OLG Düsseldorf, 12.07.2017 - 3 Wx 91/16
Antrag einer Nacherbin auf Ausstellung eines Erbscheins aufgrund eines Testaments …
- AG Amberg, 30.12.2021 - 55 VI 248/21
Ergänzende Testamentsauslegung zugunsten Abkömmling der als Erbin eingesetzten …
- OLG Düsseldorf, 03.04.2020 - 3 Wx 237/18
Testamentsauslegung hinsichtlich der Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft
- OLG Köln, 08.03.2021 - 2 Wx 93/21
Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses Widerruf der Anordnung einer …
- AG Bad Berleburg, 18.04.2019 - 2 Lw 3/17
Testamentsauslegung - Vorliegen einer adeligen Ehe als Sukzessionsvoraussetzung
- AG Bamberg, 08.07.2022 - RV 54 VI 2253/21
Anschein für Widerruf des Testaments durch Erblasser bei Auffinden der …
- OLG Brandenburg, 30.10.2020 - 9 WF 224/20
Erfordernis einer Kostenentscheidung im Sorgerechtsverfahren
- OLG München, 09.06.2017 - 34 Wx 124/17
Kostenentscheidung im Beschwerdeverfahren bei Abhilfe durch das Grundbuchamt
- AG Bamberg, 02.08.2022 - RV 56 VI 1518/21
Abweichung der Schreibweise im Testament von üblicher Ausdrucksweise der …
- AG Bamberg, 08.07.2022 - RV 56 VI 1123/21
Zur tatsächliche Vermutung für den Errichtungszeitpunkt eines Testaments bei …
- OLG Frankfurt, 08.03.2019 - 21 W 123/18
Zur Dauer der Anordnung der Nachlasspflegschaft
- OLG Düsseldorf, 31.01.2023 - 3 Wx 25/22
Kostenentscheidung nach Zurückweisung eines Antrags auf Entlassung des …
- OLG Brandenburg, 29.10.2020 - 9 WF 224/20
- AG Düsseldorf, 24.02.2020 - 93a VI 341/17
- OLG Düsseldorf, 30.05.2023 - 3 Wx 52/23
- OLG Köln, 28.10.2019 - 2 Wx 312/19
Isolierte Anfechtung einer Kostenentscheidung in einem …
- AG Hameln, 14.09.2021 - 19 VI 546/20
Kostenverteilung Erbschein; Erbscheinsverfahren; Erstattung außergerichtlicher …